Zollfrei-Check: Umzugsgut nach Deutschland
Beantworten Sie 6 kurze Fragen und sehen Sie sofort, ob Ihr Hausrat als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden kann.
Was ist Übersiedlungsgut?
Wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Nicht-EU-Land – etwa der Türkei, Großbritannien oder der Schweiz – nach Deutschland verlegt, kann gebrauchten Hausrat unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer einführen. Grundlage ist die EU-Zollbefreiungsverordnung (VO 1186/2009).
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Verlegung des Wohnsitzes nach Deutschland
- mindestens 12 aufeinanderfolgende Monate Wohnsitz außerhalb der EU
- Nutzung der Gegenstände seit mindestens 6 Monaten
- Anmeldung in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Umzug, auch in Teilsendungen
- keine Weitergabe, kein Verkauf und keine Vermietung innerhalb von 12 Monaten
Alkohol, Tabakwaren und Nutzfahrzeuge sind immer ausgeschlossen. Die Anmeldung erfolgt mit dem Vordruck 0350; unser Zollteam bereitet ihn für Sie vor. Ihr Volumen berechnen Sie mit dem m³-Rechner.
Muss ich beim Umzug nach Deutschland Zoll auf meinen Hausrat zahlen?
Wer seinen Wohnsitz verlegt, mindestens 12 Monate außerhalb der EU gelebt hat und den Hausrat seit mindestens 6 Monaten nutzt, kann ihn in der Regel zollfrei einführen.
Was ist der Vordruck 0350?
Die Zollanmeldung für Übersiedlungsgut. Wir füllen sie für Sie aus.
Darf mein Umzugsgut vor mir ankommen?
Ja, meist mit der Verpflichtung, innerhalb von 6 Monaten umzuziehen, und ggf. einer Sicherheit.